STEUERRECHT
STEUERRECHT
Die Vertretung in steuer- und steuerstrafrechtlichen Angelegenheiten zählt zu einem der Schwerpunkte unserer Arbeit. Rechtsanwalt Becker verfügt über die Qualifikation als FACHANWALT FÜR STEUERRECHT und ist seit über 20 Jahren auf diesem Fachgebiet tätig. Eine interessengerechte Verteidigung in Steuerstraf-verfahren erfordert neben strafrechtichen und strafprozessualen Kenntnissen vor allem umfangreiche steuerliche Kenntisse sowie Erfahrungen im Umgang mit den Strafverfolgungsbehörden. Eine frühzeitige Beratung ist häufig der Schlüssel zu einer erfolgreichen Bearbeitung des Mandats.